Verrechnungspreise – verpflichtende Dokumentation
STEUEREINNAHMEN ERHÖHEN: ALTES ZIEL – NEUE DYNAMIK
Die Bemühungen der OECD-Staatengemeinschaft, die Besteuerung im jenem Staat sicherzustellen in dem die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet, haben einen neuen Höhepunkt der Dynamik erreicht.
Der Kern dieser Bemühungen liegt darin, alle Unternehmen mit verbundenen Geschäftseinheiten (BusinessUnits) im Ausland dazu zu bringen, Waren, Leistungen, immaterielle Werte nur zu drittvergleichbaren Preisen zu verrechnen. Wodurch eine Verschiebung oder Verkürzung von Gewinnen verhindert werden soll.
Die Dynamik wird besonders vom Druck auf die politischen Entscheidungsträger verstärkt, der sich durch die wirtschaftliche und budgetäre Lage sehr vieler Staaten aufbaut.
VERPFLICHTENDE DOKUMENTATION
Um die Finanzverwaltungen in die Lage zu versetzen, die Angemessenheit der internen Verrechnungspreise im einzelnen Unternehmen zu beurteilen, müssen diese Zugang zu aussagekräftigen und strukturierten Informationen über Ihre Unternehmensgruppe, immaterielle Werte, gruppeninterne Finanztätigkeiten und zur Finanzanlage- und Steuerposition erhalten.
MONTAGE-BETRIEBSSTÄTTE
Eine besondere Stellung nehmen dabei Bau-, Montage-, Anlagen-Betriebsstätten ein.
Wenn zwar die dafür vorgesehenen DBA-Fristen grundsätzliche eingehalten werden, kann immer noch eine lohnsteuerliche Betriebsstätte entstehen.
MEIN ANGEBOT AN SIE
Ein intensives aber für Sie kostenfreies Orientierungsgespräch.
Sollte sich dabei meine Mitwirkung als sinnvoll herausstellen, ist die Einbindung von Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen notwendig, damit diese das nötige Know-how aufbauen und aktuell halten. Gerade weil diese Verrechnungspreisdokumentation einerseits regelmäßig aber auch bei diesbezüglichen größeren Veränderungen im Unternehmen anlassbezogen zu aktualisieren ist.
Wenn Ihr Interesse geweckt ist, können Sie sich gerne an mich wenden. Ihr Sepp Rößler